Über Geld spricht man eben doch! Und besser vor dem ersten Termin.

Um Ärger und unnötige Ausgaben zu vermeiden, lesen Sie bitte unbedingt vor Kontaktaufnahme die Kontra-Indikationen unter Gegenanzeigen: Keine Behandlung. In diesen Fällen besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass wir sie zu einem Fachtierarzt (zurück) schicken müssen.

Vergütungsgrundlage

Wir rechnen in Anlehnung an die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (Tierärztegebührenordnung – GOT) ab. Unsere Vergütungsliste führt die entsprechenden fortlaufenden Nummern des Gebührenverzeichnis für tierärztliche Leistungen in der Spalte „GOT“ auf.

Grundsätzlich wenden wir den einfachen Gebührensatz an. Bei erschwerter1 oder gefährlicher2 Untersuchung bzw. Behandlung (§ 2 I GOT) legen wir den zwei- bis zweieinhalbfachen Gebührensatz zugrunde.

Als mobile Tierphysiotherapie erheben wir keine Vergütung für Hausbesuche (GOT-0040).

LeistungGOTVergütung netto
Anfahrt
(einfache Strecke; pro km)
§103,50 €
Beratung ohne Untersuchung
(auch online / telefonisch)
000111,26 €
Eingehende Beratung, „Coaching“ oder Unterricht
(auch online; je angefangene 30 min)
000230,78 €
Hilfskraft
(einschl. Fahrtzeit; je angefangene 15 Minuten)
004117,25 €
Anwesenheit bei Veranstaltungen
(auch online; je angefangene 30 min)
007542,67 €
Untersuchung
Eingehende Anamneseerhebung
(auch online / telefonisch)
000230,78 €
Allgemeine Untersuchung mit Beratung000430,78 €
Allgemeine Folgeuntersuchung
im selben Behandlungsfall mit Beratung
002224,62 €
Triggerpunkt-Diagnostik manuell024325,65 €
Orthopädische Untersuchung ohne Beratung083416,50 €
Eingehende Orthopädische Untersuchung mit Beratung0835138,00 €
Dokumentation
Protokoll, Therapieplan
(elektronisch; je angefangene 15 min)
008930,48 €
Fotodokumentation von Befunden019716,00 €
Therapie
Akupressur
(je angefangene 15 Minuten)
024325,65 €
Bewegungs-/Sporttherapie
(je angefangene 15 Minuten)
083416,50 €
Massage
(je angefangene 15 Minuten)
083416,50€
Triggerpunkt-Behandlung
(je angefangene 15 Minuten)
024325,65 €
Leistungen und Vergütung

Derzeit ist die Mehrwertsteuer auf unsere Leistungen nicht ausweisbar – und damit auch nicht Bestandteil der Abrechnung.


  1. z.B. nasses, verschwitztes oder schlammiges Fell. Auch starke Unruhe, ungenügender Wetterschutz, weite Fußwege o.ä. können erschwerte Bedingungen darstellen. ↩︎
  2. z.B. aggressives Verhalten gegen den Therapeuten oder die Hilfskraft. Sieht der Therapeut seine oder die Sicherheit der Hilfskraft als unangemessen gefährdet an, kann er die Untersuchung oder Behandlung jederzeit abbrechen. Begonnene Leistungen sind vollständig zu vergüten. ↩︎